Die offizielle Seite des Sportvereins Obergurig e.V.
Formular Unfallmeldung
Versicherungsleistungen
Versicherungsbedingungen
Mit der Mitgliedschaft beim SV Obergurig ist eine allgemeine Sportversicherung über den Landessportbund enthalten.
Versicherte Personen sind alle aktiven und passiven Mitglieder, alle Übungsleiter die Schieds- und Kampfrichter der Organisationen im LSB S und alle Funktionäre des Vereins.
Versicherungsschutz besteht für sämtliche sportlichen Aktivitäten auf Sportanlagen, die der Verein seinen Mitgliedern für die Sportausübung zur Verfügung stellt, und zwar während des üblichen Sportbetriebs des Vereins.
Versicherungsfälle auf dem direkten Wege zu und von den versicherten Veranstaltungen sind mitversichert.
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Unter den Versicherungsschutz fallen alle Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen.
Die Sportversicherungsverträge zwischen dem Landessportbund Sachsen e.V. (LSB S) und der ARAG gelten für die Dauer der Mitgliedschaft für die im LSB S zusammengeschlossenen Fachverbände, Kreis- und Stadtsportbünde und Vereine sowie deren Mitglieder.
Allgemeine Voraussetzung für den Versicherungsschutz:
Nachfolgend einige Auszüge aus dem Merkblatt: